FREIE WÄHLER Karben: Klare Absage an beabsichtigte Flüchtlingskostenvereinbarung zwischen Landrat Arnold und Bürgermeister Rahn
Karben wird immer deutlicher durch die fehlerhafte Flüchtlingspolitik im Bund und Land belastet
Die konzeptionslosen Flüchtlingsentscheidungen von der Bundes- und Landesregierung be-lasten die Kommunen immer stärker. Da die Zuweisungen von Flüchtlingen vom Wetterau-kreis sprunghaft ansteigen, werden die finanziellen Lasten auch für Karben immer höher.
Alleine im 1.Quartal 2016 sollen ca. 150 weitere Flüchtlinge in Karben betreut werden. Eine Rückkehr zur Anwendung des geltenden deutschen und europäischen Rechts durch die Bundesregierung ist völlig ungewiss. Karben muss deshalb auch im weiteren Jahresverlauf mit Flüchtlingszuweisungen in gleicher Größenordnung rechnen.
Schon im September 2015 sah die FW Karben vor diesem Hintergrund die finanzielle Überforderung von Karben voraus und mahnte dringenden Handlungsbedarf an. Anstatt die finanziellen Realitäten nun endlich anzuerkennen, soll nun sogar mit einer Verschlimmbesserung zwischen SPD Landrat Arnold und CDU Bürgermeister Rahn die dauernde Überforderung der Karbener Stadtkasse fortge-schrieben werden. Wie sehen die Fakten aus?
Bisher erhält die Stadt Karben vom Wetteraukreis € 219,00 pro Monat und Person für die Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen. Mit diesem Betrag soll Karben die gesamten Kosten der Unterbringung, Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser etc.), Umbaukosten, Möbelausstattung, Reparatur- und Ersatzbeschaffung, Reinigung sowie freiwillige Sozial- und Integrationsmaßnahmen abdecken. Für die erheblichen Verwaltungskosten der Stadt und zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es als sogenannte freiwillige Leistung des Kreises noch weitere monatliche € 30,00 pro Flüchtling hinzu. In der Summe also € 249,00 pro Monat. Diese von Landrat Arnold erzwungene Vorgehensweise geht natürlich völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei und zu Lasten der städtischen Kassen. Das Defizit in der Stadt-kasse Karben für die Jahre 2014 und 2015 erreichte inzwischen einen sechsstelligen Euro-betrag.
Besonders auffällig war, dass bis zum Jahresende 2015 vom Land Hessen € 652,00 monat-lich pro Flüchtling an den Wetteraukreis überwiesen wurde. Davon erhalten die Wetterau-kommunen bisher aber nur maximal € 249,00 d.h. 38%. Den überwiegenden Teil der Landesmittel behielt der Kreis selber zur Abdeckung der Kosten für die kreiseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Ausgaben des Lebensunterhalts und Krankenversicherung der in den Kommunen untergebrachten Flüchtlingen. Gegen diese skandalöse Vorgehensweise von Landrat Arnold haben die Städte Karben und Bad Vilbel Klage bei dem Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht. Für die FW Karben ist die Klage als kommunale Notwehrmaßnahme unverändert notwendig und sachgerecht.
Seit Jahresanfang 2016 bezahlt nun das Land Hessen an die Landkreise des Regierungs-bezirks Gießen -d.h. auch dem Wetteraukreis- monatlich € 865,00 pro Flüchtling. Mit dieser monatlichen Erhöhung versucht das Land Hessen zumindest etwas die stark gestiegenen kommunalen Flüchtlingskosten zu begleichen. Außerdem stellt das Land weitere € 100 Mio. zur Verfügung, um die bisherigen kommunalen Flüchtlingskosten aus den Jahren 2013-2015 zu kompensieren.
Doch was soll davon in Karben ankommen? Laut Bürgermeister Rahn befürwortet er nun einen mit Landrat Arnold gemeinsam getroffenen Vorschlag. Dieser sieht vor, dass ab dem 1.1.2016 monatlich nun € 255,00 zuzüglich der unveränderten Verwaltungspauschale von € 30,00 d.h. in der Summe monatlich € 285,00 an die Stadtkasse pro betreuten Flüchtling gezahlt werden soll. Von den Landesmitteln würden demnach nur noch 33% statt bisher 38% in Karben ankommen. Von der Kompensierung der aufgelaufenen Flüchtlingskosten aus den Vorjahren aus den bereitgestellten Landesmitteln ist darüber hinaus gar keine Rede mehr.
Für die FW Karben ist dieser Vorschlag völlig unakzeptabel. Er zeigt nach Ansicht des FW Stadtrats Michael Ottens „die immer massivere Benachteiligung der Kommunen durch die völlig chaotische Flüchtlingspolitik der CDU/SPD Bundesregierung. Anstatt sich als Für-sprecher der berechtigten finanziellen Forderungen der Wetteraugemeinden -und speziell von Karben zu betätigen- wird von Arnold und Rahn eine quasi großkoalitionäre Vereinbar-ung zu Lasten der Stadtkasse Karben geplant“. Wie die FW Karben Fraktionsvorsitzende Rosemarie Plewe anfügt „ist es eine klare Vorgabe des Konnexitätsprinzips, dass Bund und Land als Verursacher der Flüchtlingskosten auch alle Ausgaben hierfür übernehmen“.
„Wenn es in der Realität jedoch darum geht, den Sonntagsreden über die Unterstützung der Kommunen, klare Entscheidungen folgen zu lassen, erkennt man die Priorität von Eigeninteressen und parteipolitischen Rücksichtnahmen. Noch unverständlicher wird diese Handlungsweise von Bürgermeister Rahn wenn er gleichzeitig feststellt, dass Karben aufgrund der ständig steigenden Flüchtlingskosten und erforderlichen Verwaltungsaktivitäten mit dem Rücken an der Wand steht. Auch die ausdrückliche Nichtkommentierung der Berliner Flüchtlingspolitik durch Rahn zeigt seinen Spagat zwischen parteipolitischer Loyalität und Interessenvertreter von städtischen Belangen“ so Ottens weiter.
Nicht nachvollziehbar ist für die FW Karben auch, dass immer noch nicht ansatzweise die Gesamtkosten der Flüchtlingsausgaben für das Jahr 2015 vorliegen. „Wie kann eine Vereinbarung mit dem Wetteraukreis vereinbart werden, ohne über die Höhe der eigenen Kosten genaue Kenntnis zu haben“ fragt der Stv. Fraktionsvorsitzende Uwe Kiefl. „Auch für die laufende Klage gegenüber dem Wetteraukreis sind diese Angaben doch dringend er-forderlich“. Wenn als Argument für die Nichterhebung der Flüchtlingskosten und die Fort-führung der Klage von Bürgermeister Rahn die Überlastung der städtischen Verwaltung angeführt wird, kann die FW Karben diese Auffassung nicht teilen. „Es muss endlich eine klare Vollkostenrechnung der städtischen Flüchtlingskosten ermittelt werden. Dies ist ein Gebot der Transparenz gegenüber den Karbener Bürgern und eine unverzichtbare Grundlage für die berechtigten Ansprüche gegenüber dem Kreis und Land“ fordern die FW Mandatsträger. „Außerdem würde der vertragliche Abschluss einer solchen Knebelvereinbarung mit dem Kreis, jede Möglichkeit der Stadt zum Einsatz von Rechtsmitteln und Nach-besserungen für das laufende Jahr ausschließen“ wie Kiefl abschließt.
Rosemarie Plewe
Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER Karben
Uwe Kiefl
Stv. Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER Karben
Michael Ottens
Ehrenamtliches Magistratsmitglied der FREIEN WÄHLER Karben